Deutscher Qualifikationsrahmen - Weitere Qualifikationen auf den DQR-Niveaus 5 - 6 zugeordnet
Weitere Qualifikationen auf den DQR-Niveaus 5 - 6 zugeordnet
Auf ihrer Sitzung im April 2025 haben die DQR-Gremien weitere Zuordnungen beschlossen.
DQR-Niveau 6 wurden folgende berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBiG bzw. § 42f HwO zugeordnet:
- Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Optik (§ 54 BBiG), IHK Ostthüringen zu Gera
- Geprüfte/r Meister/in für Ausbau und Trockenbau (IHK) (§ 54 BBiG), IHK zu Dortmund
- Geprüfte/r Meister/in Leit- und Sicherungstechnik – Eisenbahn (§ 54 BBiG), IHK zu Berlin
- Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Gießerei (§ 54 BBiG), IHK Region Stuttgart
- Steuerfachwirt/in (§ 54 BBiG), Bundessteuerberaterkammer (KdöR – Körperschaft des öffentl. Rechts)
- Bachelor Professional in intelligenter Gebäudetechnik und Systemvernetzung (§ 42f HwO), HWK Ulm
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Hochschulmanagement (IHK) (§ 54 BBiG) – Bachelor Professional für Hochschulmanagement, IHK Nordwestfalen
DQR-Niveau 5 wurden folgende berufliche Fortbildungsqualifikationen nach § 54 BBiG bzw. § 42f HwO zugeordnet:
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in für intelligente Gebäudetechnik und Systemvernetzung (§ 42f HwO), HWK Ulm
- Fachkraft für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an elektrischen Anlagenteilen und Betriebsmitteln (§ 54 BBiG), Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Digitale Konzeption in der Metall- und Elektroindustrie (IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim) (§ 54 BBiG), IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim
- Geprüfte/r Berufsspezialist/in Sommelier (IHK) / Sommelière (IHK) (§ 54 BBiG), IHK Würzburg-Schweinfurt und IHK für München und Oberbayern
Aufgabe des DQR ist es, die in Deutschland erwerbbaren Qualifikationen zu beschreiben und Aussagen über die mit ihnen erreichten Kompetenzniveaus zu treffen. Die Zuordnungen bringen zum Ausdruck, dass Bildungsformate, die für unterschiedliche Handlungsfelder qualifizieren, das gleiche Anforderungsniveau aufweisen können. Dadurch wird die hohe Qualität der beruflichen Fortbildung in Deutschland europaweit sichtbar gemacht. Neue formale Berechtigungen sind mit den neuen wie mit den zuvor getroffenen Zuordnungen nicht verbunden. Sie haben also keine rechtlichen Konsequenzen, die die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen oder tarif- und laufbahnrechtliche Einstufungen betreffen.