Der DQR

Der DQR wurde entwickelt, um das deutsche Bildungssystem transparenter zu machen. Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen  Bildungsbereiche acht Niveaus zu, die durch Lernergebnisse beschrieben werden.

Schematische Darstellung von sechs Kästchen, die sich auf ein sich in ihrer Mitte befindendes siebtes Kästchen beziehen
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"Lernergebnisse" (learning outcomes) bezeichnen das, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Durch die Kopplung des DQR an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wird es leichter, Qualifikationen zu vergleichen – in Europa und in Deutschland. Das unterstützt die Mobilität von Lernenden und Berufstätigen.

Neben der Förderung von Transparenz und Mobilität kann der DQR auch Impulsgeber für neue Ansätze in der Bildung sein. So kann der DQR dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im deutschen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie
  • lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen. Er ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung
    jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Dem DQR können grundsätzlich nicht nur formale Qualifikationen zugeordnet werden, also solche Qualifikationen, deren Rechtsgrundlagen (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum) durch eine staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution geregelt sind. Es sollen vielmehr auch nicht-formale Qualifikationen gleichberechtigt Eingang in den DQR finden können. Unter welchen Voraussetzungen dies realisierbar ist, wird derzeit erprobt.

Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt. Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise. Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen, die vorher vergeben wurden, ist nicht möglich.

Der DQR hat orientierenden Charakter, keine regulierende Funktion. Das System der Zugangsberechtigungen in Deutschland ändert sich durch den DQR nicht. Zugangsregelungen beziehen sich auf Qualifikationen, nicht auf DQR-Niveaus. Das Erreichen eines bestimmten DQR-Niveaus verschafft nicht automatisch Zugang zum jeweils „nächsten Niveau“.