FAQ

Was ist der EQR?

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist eine europäische Initiative zur besseren Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse in Europa. Er ist ein Bezugsrahmen, mit dem die Qualifikationssysteme und -rahmen verschiedener Länder miteinander vergleichbar gemacht werden. Er dient als Übersetzungsinstrument, um Qualifikationen für Arbeitgeber, Einzelpersonen und Institutionen übersichtlicher und verständlicher zu machen, so dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen in anderen Ländern nutzen und anerkennen lassen können.
 
Sein Hauptziel ist es, Transparenz und bessere Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu schaffen und so die Mobilität in Europa und das lebenslange Lernen zu fördern. Da sich die nationalen Bildungs- und Qualifikationssysteme teilweise stark voneinander unterscheiden und auch für Anrechnung und Anerkennung unterschiedliche nationale Regelungen gelten, ist neben dem EQR auch die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen erforderlich.

Was ist der DQR?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Übersetzungsinstrument, mit dessen Hilfe alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Europa gefördert und die Mobilität von Lernenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützt. Ziel ist es, im DQR alle schulischen, akademischen und beruflichen, aber auch auf anderen Wegen erworbene Qualifikationen abzubilden und so einen Rahmen für das lebenslange Lernen zu entwickeln. Dabei wird den Besonderheiten des deutschen Bildungssystems Rechnung getragen.

Warum wurden EQR und DQR entwickelt?

Die Mobilität in Europa nimmt zu. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind, haben das Recht, in jedem Land der Europäischen Union eine Beschäftigung auszuüben und sich zu diesem Zweck dort aufzuhalten. Darüber hinaus absolvieren immer mehr Studierende ihr Studium im Ausland. Auszubildende haben die Möglichkeit, einen Teil ihrer betrieblichen Ausbildung in anderen Ländern zu durchlaufen. Auch internationale Unternehmen ermöglichen ihren Beschäftigten Karrieren im Ausland.
 
Im enger zusammenwachsenden Europa sind zugleich die Unterschiede zwischen den Bildungssystemen groß. Die Akteure in der Bildung und in der Wirtschaft benötigen Transparenz. Verschiedene Instrumente tragen dazu bei, diese Transparenz zu schaffen und die Mobilität in der Bildung innerhalb der Europäischen Union zu steigern. Um Qualifikationen zwischen den EU-Ländern besser vergleichbar zu machen, wurde der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) entwickelt. Die meisten Länder entwickeln eigene Qualifikationsrahmen, denen sie die Qualifikationen ihres Bildungssystems zuordnen. Um die Transparenz sicherzustellen, werden Bezüge zwischen den Nationalen Qualifikationsrahmen und dem EQR hergestellt.

Welche Ziele werden mit dem DQR verfolgt?

Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu unterstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen. Er soll als Übersetzungsinstrument für den Bildungs- und Beschäftigungsbereich dienen, das es ermöglicht, Qualifikationen besser einzuordnen und dazu beitragen, dass in Deutschland erworbene Qualifikationen in Europa leichter anerkannt werden können. Der DQR dient dazu, die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zu den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) in Beziehung zu setzen, um sie in Europa besser verständlich zu machen. Für die Bürgerinnen und Bürgern wird es dadurch leichter, zum Lernen und Arbeiten in ein anderes Land zu gehen und dort entsprechend ihren Qualifikationen zu arbeiten oder weitere Bildungsschritte zu unternehmen.
 
Mit dem DQR werden aber auch Ziele verfolgt, die die Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems betreffen. Die transparente Beschreibung von Lernergebnissen kann das wechselseitige Verständnis unter den Bildungsbereichen fördern, Gleichwertigkeit  zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung zum Ausdruck bringen und Durchlässigkeit  unterstützen. Er soll die Orientierung von Qualifikationen an Kompetenzen fördern („Outcome-Orientierung“), also helfen, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. Damit kann der DQR auch helfen, Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen informellen Lernens, z. B. im Prozess der Arbeit, zu verbessern und das lebenslange Lernen insgesamt zu stärken.

Wer hat den DQR entwickelt?

Der DQR wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Wirtschaftsministerkonferenz in der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe DQR (jetzt Bund-Länder-Koordinierungsstelle) und mit den Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen und  weiteren Akteuren im Arbeitskreis DQR erarbeitet. Im Arbeitskreis DQR sind eine Vielzahl von Akteuren aus der allgemeinen Bildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung vertreten. Dies sind Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und der Kammern, Hochschulen, Hochschulrektorenkonferenz, Akkreditierungsrat, Studentenvereinigungen, der Weiterbildungsbereich, die Bundesagentur für Arbeit sowie Bildungs-/Berufsbildungsforscherinnen und -forscher. Zudem wurden weitere Expertinnen und Experten aus allen Bildungsbereichen in den Entwicklungsprozess einbezogen. Die Mitglieder des Arbeitskreises DQR haben sowohl bei der Erarbeitung der DQR-Matrix als auch bei den bisher getroffenen Qualifikationszuordnungen mitgewirkt und tragen das Ergebnis mit.

Wie ist der DQR entwickelt worden?

Im Februar 2009 legten die Bund-Länder-Koordinierungsgruppe DQR und der Arbeitskreis DQR einen mit allen Akteuren gemeinsam entwickelten ersten Entwurf eines DQR vor, der dann in der zweiten Erarbeitungsphase von Mai 2009 bis Juni 2010 erprobt wurde. Dabei wurden ausgewählte Qualifikationen aus den Bereichen Handel, Gesundheit, Metall/Elektro und Informationstechnologie den acht Niveaus der DQR-Matrix von Expertinnen und Experten aus allen Bildungsbereichen exemplarisch zugeordnet. Sie überprüften Handhabbarkeit und Struktur der Matrix und formulierten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des DQR-Entwurfs. Nachdem der DQR am 22.03.2011 vom Arbeitskreis DQR verabschiedet worden war, erfolgte die Verständigung über erste Zuordnungen (Einigung von Spitzenvertretern des Bundes, der Länder und der Sozialpartner am 31.01.2012). Im Verlauf des Jahres 2012 hat sich der Arbeitskreis DQR über die Zuordnung weiterer Qualifikationen der geregelten Aufstiegsfortbildung und über die rechtliche Umsetzung des DQR geeinigt. Nachdem im Dezember 2012 der DQR vor dem für die EQR-Entwicklung zuständigen Gremium der Europäischen Kommission erfolgreich präsentiert worden war, haben Bund und Länder Anfang 2013 den Gemeinsamen Beschluss unterzeichnet, der die Grundlage für die Umsetzung des DQR ist.

Wie verhalten sich Qualifikationen und Kompetenzen zueinander? Kommt es auf den Qualifikationsnachweis oder auf die tatsächlich erworbenen Kompetenzen an?

Das ist kein Gegensatz. Der DQR beschreibt Qualifikationen über die Kompetenzen, die sich die Lernenden beim Erwerb dieser Qualifikationen aneignen. In diesem Sinne definiert der DQR Minimalstandards. Er beschreibt, was die Lernenden (mindestens) wissen, können und in der Lage sind zu tun, wenn sie einen Bildungsgang durchlaufen haben. Das Erreichen dieser Standards sicherzustellen ist Aufgabe der in den verschiedenen Bildungsbereichen praktizierten Qualitätssicherungsverfahren, wie sie im deutschen EQR-Referenzierungsbericht (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei) beschrieben werden.

Wie kann man sich ausführlich über den DQR informieren?

Folgende Dokumente stehen auf dieser Internetseite zum Download bereit:

  1. Der DQR (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei) (mit DQR-Matrix mit Einführung und Glossar).
    Das Dokument wurde am 22.03.2011 vom Arbeitskreis DQR verabschiedet. Es enthält die gültige Beschreibung der DQR-Niveaus, eine allgemeine Erläuterung von Zwecksetzung und Charakter des DQR und Definitionen der zentralen im DQR verwendeten Begriffe.
  2. Der „ Gemeinsame Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)“  mit Anlage (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei).
    Mit der Unterzeichnung des Gemeinsamen Beschlusses wurde der DQR zum 01.05.2013 eingeführt. Die Anlage enthält eine Liste aller zu diesem Zeitpunkt zugeordneten Qualifikationen und Begründungen für die Zuordnungen. Sie wurde am 20.11.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird seitdem in Jahresabständen aktualisiert und jeweils zum 01.08. auf dieser Internetseite unter "Downloads" als "Liste der zugeordneten Qualifikationen" mit aktuellem Stand veröffentlicht.
  3. Der am 08.05.2013 publizierte EQR-Referenzierungsbericht.
    Der Bericht diente der Präsentation der Ergebnisse des DQR-Prozesses auf europäischer Ebene. Er erläutert den DQR, seine Kategorien und Niveaus sowie die bis zum Mai 2013 getroffenen Zuordnungen (entsprechend der Anlage zum Gemeinsamen Beschluss, vgl. 2.), bietet eine knappe Darstellung des deutschen Bildungswesens und seiner Qualitätssicherungsverfahren und zeigt, inwiefern bei der Entwicklung des DQR den EU-Kriterien für die Entwicklung von Qualifikationsrahmen mit Bezug zum EQR entsprochen wurde.
  4. Das DQR-Handbuch. (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)
    Es beschreibt verbindlich Zuständigkeiten, Methoden und Verfahren bei der Zuordnung von Qualifikationen zum DQR. Auch neu entwickelte Vorgehensweisen, z. B. zur Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens, sollen hier fixiert werden. Das DQR-Handbuch wird damit künftig die maßgebliche Informationsquelle für alle sein, die mit dem DQR arbeiten oder sich über ihn informieren wollen.

Welche Qualifikationen werden vom DQR erfasst?

Der DQR soll grundsätzlich die Zuordnung aller in Deutschland erwerbbaren Qualifikationen ermöglichen. Zunächst wurden formale Qualifikationen der beruflichen Bildung, der Hochschulbildung und der Allgemeinbildung entsprechend den Kategorien des DQR beschrieben und seinen Kompetenzniveaus zugeordnet. Auch Qualifikationen der nicht staatlich geregelten Weiterbildung können im DQR berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Verfahren befindet sich derzeit in der Einführungsphase.

Wer ist für die Zuordnung von Qualifikationen zuständig?

Künftig wird es Sache der für eine Qualifikation zuständigen Verordnungsgeber sein, eine Verknüpfung neuer oder veränderter Qualifikationen mit einem DQR-Niveau vorzunehmen. Aufgabe der Bund-Länder-Koordinierungsstelle ist es, die Zuordnungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis DQR auf ihre Stimmigkeit zu überprüfen.

Wie kann ich feststellen, ob bzw. wie eine Qualifikation dem DQR zugeordnet ist?

Auf dieser Internetseite können Sie sich in der Datenbank unter „Qualifikationssuche“ darüber informieren, welche Qualifikationen dem DQR auf welchem Niveau zugeordnet sind. Qualifikationen, die Sie hier nicht finden, wurden dem DQR bislang nicht zugeordnet und erhalten somit auch keinen entsprechenden Hinweis im Abschlusszeugnis. Dies betrifft derzeit noch den nicht-formalen Bereich, also die nicht staatlich geregelte Weiterbildung, aber auch noch Teile der staatlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

Welche Berechtigungen ergeben sich aus der DQR-Zuordnung einer Qualifikation?

Der DQR ist ein Transparenzinstrument. Sein Nutzen liegt darin, zu verdeutlichen, auf welchem Niveau die Kompetenzen angesiedelt sind, die mit einer Qualifikation erworben werden. Dadurch macht er auch deutlich, dass verschiedenartige Lernergebnisse aus verschiedenen Bildungsbereichen gleichwertig sein können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass mit der Zuordnung einer Qualifikation zu einem DQR-Niveau neue Berechtigungen verbunden sind, die die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen im In- oder Ausland und tarif- oder laufbahnrechtliche Fragen betreffen.

Viele Menschen erwerben mehrere Abschlüsse, z. B. aus der Berufsbildung (duale Ausbildung) und der Hochschulbildung (anschließendes Bachelor-Studium). Wie wird das Gesamtergebnis berechnet? Wird eine Summe oder ein Durchschnitt gebildet?

Nein – es ist nicht möglich, z. B. durch „Addition“ von Qualifikationen, ein höheres DQR-Niveau zu erreichen. Es geht im DQR um einzelne Qualifikationen, die einem Kompetenzniveau zugeordnet werden, nicht um die Abbildung von individuellen Kompetenzen und Bildungsbiografien. Die DQR-Niveaus machen allgemeine Angaben zu den Kompetenzen, die mit einer Qualifikation verbunden sind. So wird z. B. mit der Zuordnung einer dreijährigen dualen Ausbildung zu Niveau 4 zum Ausdruck gebracht, dass Absolventinnen und Absolventen über „Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden […] beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen“ (DQR-Matrix). Nur insofern der DQR das Kompetenzniveau beschreibt, das mit der Qualifikation verbunden ist, schließt er auch Aussagen über das von ihren Absolventinnen und Absolventen erreichte Kompetenzniveau ein. Anschlussqualifizierungen auf höherem (oder niedrigerem) Niveau ändern an diesen Aussagen nichts.

Können berufliche Qualifikationen auch den Niveaus 6 bis 8 zugeordnet werden?

Die Zuordnung der Qualifikationen erfolgt unter der Maßgabe, dass jedes Qualifikationsniveau entsprechend den mit einer Qualifikation erworbenen Kompetenzen grundsätzlich auf verschiedenen Bildungswegen erreichbar sein kann. Berufliche Qualifikationen können also grundsätzlich allen Niveaus zugeordnet werden. So wurden den Niveaus 6 und 7 neben hochschulischen Qualifikationen auch anspruchsvolle berufliche Qualifikationen, z. B. auf Niveau 6 Techniker/in und Meister/in oder auf Niveau 7 der strategische IT-Professional und der/die Geprüfte Technische Betriebswirt/in zugeordnet.

Mit welchem Argument werden Qualifikationen aus dem Berufsbildungsbereich und dem Hochschulbereich demselben Niveau zugeordnet?

Grundlage für alle DQR-Zuordnungen sind die lernergebnisbasierten Beschreibungen der acht DQR-Niveaus. Dem gleichen Niveau werden Qualifikationen zugeordnet, wenn sie zur Bewältigung von Aufgaben befähigen, die vergleichbar hohe Anforderungen stellen. Das bedeutet, dass die Aufgaben sich z. B. im Grad der Komplexität und der Notwendigkeit, mit (auch unvorhersehbaren) Veränderungen umzugehen, gleichen. Welche Kompetenzen dafür im Einzelnen erforderlich sind, beschreiben die Deskriptoren des jeweiligen DQR-Niveaus, also die Aussagen, die jeweils zu dem erforderlichen Wissen, zu den benötigten Fertigkeiten und sozialen Kompetenzen und dem damit verbundenen Grad an Selbständigkeit getroffen werden.
 
Qualifikationen wie z. B. Fachwirt/in, Meister/in, Techniker/in, Geprüfte/r Betriebswirt/in nach BBiG bzw. HwO und Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin aus dem Berufsbildungsbereich einerseits, Bachelor und Master aus dem Hochschulbereich andererseits werden dem Niveau 6 bzw. Niveau 7 des DQR zugeordnet, weil es sich in diesem Sinne um gleichwertigeQualifikationen handelt. Das bedeutet nicht, dass sie gleichartig sind. Die Qualifikationen werden in unterschiedlichen Bildungsbereichen vermittelt und qualifizieren für unterschiedliche Aufgaben. Diese Unterschiede bringt der DQR mit seinen Formulierungen ebenso deutlich zum Ausdruck wie die Gleichwertigkeit des Niveaus. So heißt es z. B. in der Spalte „Wissen“ auf Niveau 6:
 
„Über breites und integriertes Wissen einschließlich der wissenschaftlichen Grundlagen, der praktischen Anwendung eines wissenschaftlichen Faches sowie eines kritischen Verständnisses der wichtigsten Theorien und Methoden (entsprechend der Stufe 1 [Bachelor-Ebene] des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse)
 
oder
 
über breites und integriertes berufliches Wissen einschließlich der aktuellen fachlichen Entwicklungen verfügen.
 
Kenntnisse zur Weiterentwicklung eines wissenschaftlichen Faches
 
oder
 
eines beruflichen Tätigkeitsfeldes besitzen.“
 
Während die Formulierungen vor dem „Oder“ einer akademischen Qualifikation entsprechen, beschreiben die jeweils folgenden Formulierungen die beruflichen Qualifikationen, die dem Niveau 6 zugeordnet werden. Das Beispiel zeigt, dass in beiden Bereichen auf Niveau 6 ein Wissen gefordert wird, das Grundlage für Innovationsfähigkeit ist („Kenntnisse zur Weiterentwicklung“).
 
Gleiches Niveau der Anforderungen, wenn auch in unterschiedlichen Zusammenhängen – das ist das Argument für die Zuordnung von Qualifikationen aus dem Berufsbildungs- und dem Hochschulbereich zu einem DQR-Niveau.

Wenn die Qualifikationen Fachwirt/in, Meister/in und Techniker/in wie auch der Bachelor dem Niveau 6 des DQR zugeordnet werden, bedeutet das, dass ich als Absolvent/in ein Masterstudium aufnehmen kann, ohne einen Bachelorstudiengang absolviert zu haben?

Die Aussage, dass z. B. Bachelor und Meister/in Aufgaben auf dem gleichen Anforderungsniveau zu bewältigen haben,  besagt nicht, dass der Qualifikationstyp praktisch bedeutungslos wäre. Tätigkeiten von gleicher Komplexität können sich nach ihren Inhalten und den zur Problemlösung erforderlichen Methoden deutlich unterscheiden. Dies drückt sich in den entsprechenden Bildungsgängen ebenso aus wie in den Berechtigungen im Bildungssystem, die die Absolventinnen und Absolventen erwerben.
 
Auch wenn berufliche Qualifikationen zusammen mit dem Bachelorabschluss dem Niveau 6 zugeordnet werden, ist der Erwerb des Bachelorabschlusses nur durch ein entsprechendes Hochschulstudium möglich. Keinesfalls hat man z. B. mit dem Meisterbrief gleichzeitig auch den Bachelorabschluss erworben, oder umgekehrt. Der DQR wirkt sich nicht auf die Zulassungsvoraussetzungen im Hochschulbereich aus.
 
Die Hochschulgesetzgebung in Deutschland trägt jedoch dem Umstand Rechnung, dass in beruflicher und Hochschulbildung zum Teil auch gleichartige Kompetenzen erworben werden.
 
So können Hochschulen für beruflich Qualifizierte – laut Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002 und 18.09.2008 – Möglichkeiten der Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium im Umfang von bis zu 50 % vorsehen.
 
Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen für weiterbildende und künstlerische Masterstudiengänge an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (z. B. des Bachelorabschlusses) eine Eingangsprüfung treten kann. Gesetzliche Regelungen in einigen Ländern sehen die Möglichkeit vor, den Zugang zu weiterbildenden Masterstudiengängen unabhängig von einem Hochschulabschluss zu eröffnen.

Erleichtert der DQR den Zugang zu Bildungsgängen, z. B. zu einem Hochschulstudium?

Das bestehende System der Zugangsberechtigungen in Deutschland bleibt vom DQR unberührt. Im Fall der Hochschulzulassung erfolgt die Regelung z. B. unverändert durch die Hochschulgesetzgebung der Länder. Allgemein gilt: Der DQR ist ein Transparenzinstrument, kein Instrument der Regulierung des Bildungssystems. Alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten bleiben erhalten. Die Zuerkennung von Qualifikationen bleibt Aufgabe der jeweils zuständigen Einrichtungen.

Lohnt sich überhaupt noch ein Studium, wenn Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in und Bachelor als gleichwertig eingestuft werden?

Die Niveaugleichheiten, die der DQR beschreibt, ändern nichts daran, dass hinter den verschiedenen Qualifikationen, die an verschiedenen Lernorten erworben werden, unterschiedliche fachliche Spezialisierungen und Akzentsetzungen stehen. In diesem Sinne unterscheiden sich die erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen bei Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in und Bachelor. Die Qualifikationen sind daher – z. B. bei Stellenbesetzungen – auch nicht gegeneinander austauschbar. Man kann sich dementsprechend die Qualifikationen Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in nicht in einen Bachelorabschluss „umschreiben“ lassen, ebenso wenig ist dies umgekehrt der Fall. Bildungswegentscheidungen werden sich also auch in Zukunft am angestrebten Tätigkeitsfeld und nicht am DQR-Niveau zu orientieren haben.

Wie wirkt sich der DQR tarif- und besoldungsrechtlich aus?

Bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen werden vom DQR nicht berührt. Beim DQR geht es um die Vergleichbarkeit von Kompetenzprofilen, nicht um eine tarif- oder besoldungsrechtliche Gleichstellung von Qualifikationen. In die hier bestehenden Zuständigkeiten greift der DQR in keiner Weise ein.

Muss jede/r Einzelne auf seinem Bildungsweg alle DQR-Stufen nehmen, oder kann man auch Stufen überspringen?

Im Zusammenhang mit dem DQR wird nicht von Stufen, sondern von Niveaus gesprochen – und das mit gutem Grund. Der DQR beschreibt keine Systematik von Bildungswegen, innerhalb derer die Lernenden aufsteigen wie auf einer „Treppe“, sondern er bildet die unterschiedlichen Ausprägungen von Kompetenz ab, die mit Qualifikationen verbunden sind. Die Zulassung zu Bildungsgängen wird vom DQR weder geregelt noch beschrieben.
 
Faktisch wird es oft so sein, dass ein Entwicklungsschritt innerhalb eines Bildungsweges auch mit dem Erreichen des nächst höheren DQR-Niveaus verbunden ist. Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass Lernende durch Weiterqualifizierung eine Qualifikation erwerben, die zwei Niveaus über der zuletzt erworbenen angesiedelt ist – so wie es vorkommen kann, dass eine Fortbildung auf oder auch unter dem Niveau der höchsten bislang erworbenen Qualifikation absolviert wird.

Wie wirken sich die Noten auf einem Zeugnis auf das DQR-Niveau aus?

Die individuellen Bewertungen, die einzelne Lernende beim Erwerb ihrer Qualifikationen (z. B. durch Noten) erhalten haben, stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Niveauzuordnung dieser Qualifikationen. Die DQR-Zuordnung soll das Anforderungsniveau der Qualifikation deutlich machen. Dies geschieht dadurch, dass die Kompetenzen charakterisiert werden, über die die Absolventinnen und Absolventen mindestens verfügen, wenn sie den betreffenden Abschluss erworben haben. Darüber hinausgehende Aussagen über ihre persönliche Leistungsfähigkeit werden nicht gemacht.

Die DQR-/EQR-Zuordnungen sollen auf allen Zeugnissen ausgewiesen werden. Wie wird dies umgesetzt? Kann der Eintrag evtl. auch nachträglich erfolgen?

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise. Damit setzt Deutschland die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen um, Zertifikate im Bildungsbereich mit einem klaren Verweis auf das zutreffende Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens zu versehen.

Grundlage für die Umsetzung ist Artikel 2, Abs. 1 des „Gemeinsamen Beschlusses“ zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 20. November 2013. Sie obliegt den jeweils zuständigen Institutionen (Schulen, Kammern etc.).

Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass in den einzelnen Bildungsbereichen die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden (z. B. Rechtsverordnungen der Länder).

In der bundesrechtlich geregelten beruflichen Bildung ist dies bereits geschehen: Einem Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zufolge wird ab 1. Januar 2014 in Zeugnissen von Abschluss-, Gesellen- und Umschulungs- sowie Fortbildungsprüfungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) die Zuordnung des Abschlusses zum jeweiligen Niveau im DQR und EQR ausgewiesen. Der Vermerk auf den Zeugnissen lautet: "Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau … zugeordnet.“ 

Im Hochschulbereich wird das DQR-/EQR-Niveau im Diploma Supplement ausgewiesen. Auch neue Europass-Dokumente werden, der EQR-Empfehlung folgend, mit einem Verweis auf das jeweils zutreffende DQR-/EQR-Niveau versehen.

Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen ist nicht möglich.

Vermerkt wird die Zuordnung nur auf Bescheinigungen von Qualifikationen, die auf dieser Internetseite (unter „Qualifikationssuche“) auf dem jeweils aktuellen Stand angezeigt werden.

Werden nicht-formales und informelles Lernen im DQR berücksichtigt?

Neben den formalen Quali­fika­tio­nen werden auch nicht-formale Qualifiaktionen gleichberechtigt im DQR berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Kompetenzen, die durch nicht staatlich geregelte Weiterbildung erworben wurden. 2013 wurde auf Vorschlag des Arbeitskreises DQR vom September 2012 eine Expertengruppe eingesetzt, die Empfehlungen für dieses Segment des nicht-formalen Bereichs erarbeitet hat. Daraufhin wurden in den DQR-Gremien Überlegungen zur Entwicklung eines Verfahrens zur Zuordnung von Qualifikationen aus dem nicht-formalen Bereich angestellt. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Einführungsphase.
 
Eine Zuordnung informell erworbener Kompetenzen, wie selbst organisiertes Lernen oder das Lernen in Lebenszusammenhängen, z. B. in der Arbeit oder im Ehrenamt, zum DQR setzt zunächst deren Validierung voraus. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vor dem Hintergrund der „Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens“ der Europäischen Kommission eine Arbeitsgruppe mit den verantwortlichen Partnern zum Thema „Validierung von non-formalen und informellen Kompetenzen“ eingerichtet, deren Ergebnisse im Hinblick auf die möglichen Konsequenzen für den DQR im Arbeitskreis DQR beraten werden. Gemäß der Empfehlung der EU-Kommission sollten Regelungen für die Validierung des nicht-formalen und informellen Lernens in allen Mitgliedstaaten bis 2018 implementiert werden.

Können auch private Weiterbildungsanbieter ihre Lehrgangsbeschreibungen und Zertifikate mit einer Angabe des DQR-Niveaus versehen?

Ein Verfahren für die Zuordnung nicht staatlich geregelter Weiterbildungsqualifikationen befindet sich derzeit in der Einführungsphase. Private Weiterbildungsanbieter, die für ihre Angebote mit der Zuordnung zum DQR werben, tun dies ohne gültige Grundlage.

Grundsätzlich gilt: Vermerkt wird die Zuordnung nur auf Bescheinigungen von Qualifikationen, die in der Datenbank unter „Qualifikationssuche“ auf dieser Internetseite aufgeführt sind.

Wie verhalten sich EQR- und DQR-Niveaus zueinander?

Im Dezember 2012 hat Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz, den Bericht zur Referenzierung des DQR zum EQR vor der „EQF Advisory Group“ der Europäischen Kommission erfolgreich präsentiert. Dort wird dargelegt, dass die acht DQR-Niveaus den acht EQR-Niveaus "1:1" zugeordnet werden können. Der DQR unterscheidet sich zwar in der Strukturierung der Niveaus vom EQR. Er bietet eine umfassendere Darstellung der jeweils erforderlichen Kompetenzen und erläutert und präzisiert so den EQR aus der Perspektive des deutschen Bildungssystems. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er „mehr“ (oder „weniger“) Wissen, Fertigkeiten oder personale Kompetenzen verlangt als der EQR. DQR-Niveaus und EQR-Niveaus entsprechen einander.

In welchem Verhältnis stehen der DQR und der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse?

Der DQR und der deutsche Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse sind miteinander verknüpft. Die Niveaus 6, 7 und 8 des DQR entsprechen hinsichtlich der beschriebenen Anforderungen und Kompetenzen den Stufen 1 (Bachelor-Ebene), 2 (Master-Ebene) und 3 (Doktoratsebene) des Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse.

In welchem Verhältnis stehen der DQR und Kreditpunktesysteme wie ECTS oder ECVET?

Derzeit ist der DQR nicht mit den beiden Kreditpunktesystemen ECTS (für die Hochschulbildung) und ECVET (für die berufliche Bildung) verknüpft.

In welchem Verhältnis stehen der EQR einerseits und die Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU zur Anerkennung von Berufsqualifikationen andererseits?

Die Umsetzung des EQR in den Mitgliedstaaten beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Union und ist damit ein Instrument ohne rechtsverbindlichen Charakter. Im Gegensatz dazu ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert am 20.11.2013 durch die Richtlinie 2013/55/EU, ein rechtsverbindliches Instrument. Laut Erwägungsgrund 11 der Empfehlung zur Einführung des EQR in den Mitgliedstaaten bleibt die Anerkennungsrichtlinie unberührt.

Die Instrumente haben unterschiedliche Zielrichtungen. Geht es bei den Qualifikationsrahmen um die umfassende Darstellung der nationalen Bildungssysteme und ihrer Bezüge zueinander, regelt die Richtlinie 2005/36/EG die gegenseitige Anerkennung im Bereich der reglementierten Berufe.