Zuordnungsverfahren

Die Zuordnung von formalen Qualifikationen, also der bundes- oder länderrechtlich geregelten staatlichen Qualifikationen, erfolgt nach dem Konsensprinzip im Arbeitskreis DQR nach einem im DQR-Handbuch beschriebenen Verfahren.

Die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum) zuständige staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlich-rechtliche Institution reicht einen Zuordnungsvorschlag bei der Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR ein. Diese überprüft die Zuordnung unter Beteiligung des Arbeitskreises DQR im Hinblick auf die Stimmigkeit des Gesamtgefüges.

Die DQR-Gremien haben sich auf eine Zuordnungsverfahren für nicht-formale Qualifikationen verständigt. Das Verfahren befindet sich in der Einführungsphase.

 

Hinweise zur Einreichung von Zuordnungsvorschlägen im formalen Bereich

Wer kann einen Zuordnungsvorschlag einreichen?

Ein Zuordnungsvorschlag für eine formale Qualifikation kann von einer staatlichen bzw. hoheitlich handelnden öffentlich-rechtlichen Institution, die für eine Qualifikation und deren Rechtsgrundlagen zuständig ist, eingereicht werden.

Für nicht-formale Qualifikationen sind die jeweiligen Anbieter der Qualifikation für die Einreichung zuständig. Bei den für die Qualifikationen verantwortlichen Anbietern handelt es sich in der Regel um privatrechtliche oder öffentlich getragene Organisationen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Eine vorherige Anfrage unter zuordnung@dqr.de wird empfohlen.

Was muss ein Zuordnungsvorschlag enthalten?

Gemäß des „ Handbuchs zum Deutschen Qualifikationsrahmen“ sind für Zuordnungsvorschläge für formale Qualifikationen folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausgefüllte Formatvorlage für die Einreichung des Zuordnungsvorschlags (inkl. vollständig ausgefüllter  DQR-Matrix)

Als Anlagen sind dem ausgefüllten Zuordnungsformular beizugeben:

  • Rechtsgrundlage(n) der Qualifikation (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung, Curriculum),
  • Lehrplan/-pläne,
  • Prüfungsordnung,
  • ggf. weitere relevante Dokumente

Weitere Hinweise finden sich im Handbuch insbesondere auf den Seiten 36ff. Beispiele bereits zugeordneter Qualifikationen und deren Beschreibung finden sich im Anhang D des Handbuchs.

Für Zuordnungsvorschläge aus dem nicht-formalen Bereich wenden Sie sich bitte an zuordnung@dqr.de.

An wen ist der Zuordnungsvorschlag zu richten?

Die einzureichenden Unterlagen sind in elektronischer Fassung an zuordnung@dqr.de zu senden. Unter dieser Adresse erhalten Sie auch Hinweise zur Erstellung eines Zuordnungsvorschlags. Wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme über die genannte E-Mail-Adresse.

Für allgemeine Anfragen zum DQR benutzen Sie bitte das Kontaktformular.