Qualifikationssuche
- Qualifikation: Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (Staatlich geprüfter)/Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin (Staatlich geprüfte)
- Qualifikationstyp: Berufsfachschule (Landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen)
- neue Rahmenvereinbarung der KMK vom 17.10.2013
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte Berufsausbildung an einer Berufsfachschule. Die Berufsfachschule vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes nach Landesrecht. Die Dauer dieser vollzeitschulischen Bildungsgänge beträgt mindestens zwei Jahre. Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen sowie gegebenenfalls fachpraktischen Lernbereich. Die Bildungsgänge orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. In die Ausbildung ist ein Betriebspraktikum integriert. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf.
Die Absolventen/innen erwerben die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige berufliche Handlungsfähigkeit, die Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu Handlungskompetenz verbindet und deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind. Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Planen, Anwenden und Evaluieren der ganzheitlichen Atem-, Stimm- und Sprachtherapie nach Schlaffhorst-Andersen
- Erheben von Befunden einschließlich der Anamnese unter Berücksichtigung der definierten Krankheitsbilder und Prognosen
- Einsetzen störungsspezifischer Screenings und standardisierter Test- und Analyseverfahren
- Definieren der Behandlungsziele und Erstellen eines individuellen Behandlungskonzeptes und Therapieplanes
- Anwenden der Therapieschritte unter gezielter Anbahnung, Differenzierung, Wiederherstel-lung und Konsolidierung der Kommunikationsfähigkeit
- Dokumentieren der Befunde und der Behandlung
- Berücksichtigen der wesentlichen Grundlagen des Qualitätsmanagements in der umfassenden therapeutisch-pädagogischen Tätigkeit
- Zusammenarbeiten mit beteiligten Ärzten, Pflegepersonal, anderen Therapeuten und Einbeziehen des sozialen Umfelds der Patienten
- Sichern der Behandlungsqualität durch Fortbildung und Supervision
- Bahnen und Fördern der Sprachbildung und Sprachentwicklung von Kindern
- Vermitteln und Fördern von Techniken zur Harmonisierung
- Entwickeln, Nutzen und Vermitteln von vielfältigen Übungswegen und unterschiedlicher Methoden zur Wiederherstellung gestörter Atem-, Sprech- und Stimmfunktionen
- Wahrnehmen der individuellen Atem-, Sprech- und Stimmfunktion im Hinblick auf Belastungen im Berufsleben
- Vermitteln des funktionsgerechten Atem- und Stimmverhaltens während des Sprechvorgangs
- Korrigieren ungünstiger und fehlerhafter Atmungsformen
- Optimieren der individuellen Atem-, Sprech- und Stimmfunktion bei Personen, die in ihrem Berufs- und Alltagsleben eine differenzierte Gestaltungsfähigkeit benötigen
- Vermitteln der psychosozialen Hintergründe von Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen
- Anleiten zum Umgang mit der Sprechstimme im Gespräch und in Rede, Rezitation sowie Bühnenkunst
- Durchführen eines Stimm- und Sprechtrainings
- Aufrechterhalten der Atem-, Sprech-, Stimm- und Bewegungsfunktion bei alten Menschen
- Spielen und Einsetzen von Musikinstrumenten zur Begleitung verschiedener Bewegungsabläufe und der Singstimme
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Entsprechend der Regelungen des jeweiligen Landes:
Mindestens Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss nach den Regelungen des jeweiligen Landes oder
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach den Regelungen des jeweiligen Landes.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Berufsfachschule oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Zugang zu landesrechtlich geregelten Weiterbildungen und bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. Fachgebundener Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes).