Qualifikationssuche
- Qualifikation: Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildung)
- Verordnung wurde aufgehoben. Neue Bezeichnung ab 1.8.2021: Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin
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DQR-/EQR-Niveau:
3
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (2-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungskompetenz). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Erfüllung fachlicher Anforderungen in einem noch überschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Selbständiges und kundenorientiertes Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team
- Planen und Koordinieren der Arbeit
- Einrichten von Arbeitsplätzen
- Festlegen von Arbeitsschritten und benötigten Materialien und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
- Führen von Gesprächen mit Kunden
- Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und Dokumentieren der Arbeit
- Prüfen und Bewerten von Untergründen und Vorbereiten für Beschichtungen
- Durchführen von Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten
- Behandeln, Bekleiden, Beschichten und Gestalten von Oberflächen
- Instandhalten und Instandsetzen von Oberflächen
- Durchführen von Ausbau- und Montagearbeiten
- Durchführen von Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten
- Durchführen von Messungen und Dokumentieren der Ergebnisse
- Auswählen von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag; Einrichten, Bedienen und Instandhalten der Maschinen
- Auf- und Abbauen von Arbeitsgerüsten
- Bedienen von Hubarbeitsbühnen, Einsetzen und Instandhalten von Förder- und Transporteinrichtungen
- Bearbeiten von Werkstoffen und Bauteilen.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Handwerkskammer (HWK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, eine staatlich geregelte Aufstiegsfortbildung zu absolvieren.
Nach erfolgreicher Abschluss- bzw. Gesellenprüfung können Absolventen/innen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ausbildung um ein Jahr fortsetzen und z.B. die Prüfung in einem drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf ablegen.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.