Qualifikationssuche
- Qualifikation: Berufsartist (Staatlich geprüfter)/Berufsartistin (Staatlich geprüfte)
- Qualifikationstyp: Berufsfachschule (Landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen)
- neue Rahmenvereinbarung der KMK vom 17.10.2013
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte Berufsausbildung an einer Berufsfachschule. Die Berufsfachschule vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes nach Landesrecht. Die Dauer dieser vollzeitschulischen Bildungsgänge beträgt mindestens zwei Jahre. Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen sowie gegebenenfalls fachpraktischen Lernbereich. Die Bildungsgänge orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. In die Ausbildung ist ein Betriebspraktikum integriert. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf.
Die Absolventen/innen erwerben die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige berufliche Handlungsfähigkeit, die Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu Handlungskompetenz verbindet und deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind. Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Beherrschen einer künstlerischen Darbietung in einem der artistischen Genres bis zur Bühnenreife (Luft-, Bodenakrobatik oder Jonglage)
- Beherrschen der Grundlagen der übrigen artistischen Genres
- Beherrschen tänzerischer Bühnenkenntnisse und der tänzerischen Grundvoraussetzungen
- Anwenden schauspielerischer und pantomimischer Grundfertigkeiten
- Anwenden selbstreflektorischer Methoden zur Analyse und des Vergleichs der eigenen Darbietung mit konkurrierenden Darstellungen
- Anwenden spezifischer Bühnentechnikkenntnisse
- Verwenden von Riggingkenntnissen
- Anwenden von Kenntnissen in der künstlerischen Gestaltung von Bühnen, Kostümen, Licht und Ton
- Verwenden von Kenntnissen in Choreografie und Regie
- Erstellen von Webseiten, Visitenkarten und anderem Werbematerial
- Berücksichtigen von Kenntnissen aus der Ernährungs- und Gesundheitslehre, Anatomie und Fitness
- Kennen der Geschichte der Artistik
- Beherrschen der englischen Sprache, insbesondere der fachspezifischen Terminologie
- Mündliches und schriftliches Kommunizieren in der englischen Sprache, insbesondere für Bewerbungen
- Beherrschen der Kenntnisse im Zusammenhang mit den Aufgaben einer freischaffenden Tä-tigkeit, insbesondere Vertragswesen, Steuern, Versicherungen und Organisation von Auftritten. Beherrschung der Grundlagen des Rechnungswesens und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge
- Einschätzen und Nutzen des artistischen Arbeitsmarktes
- Beschaffen, Pflegen und Transportieren von Requisiten, Arbeitsmaterialien und Kostümen
- Beachten der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Regeln der Arbeitshygiene, Handhaben der persönlichen Schutzausrüstung, der Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen
- Analysieren und Interpretieren von kulturtheoretischen Zusammenhängen und Einordnen in die Kulturepochen
- Kommunizieren im berufsspezifischen Umfeld
- Anwenden der arbeitsrelevanten Informationstechnik und Software
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Beachten der Verhaltensweisen bei Unfällen, Ergreifen von Maßnahmen der Ersten Hilfe
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Entsprechend der Regelungen des jeweiligen Landes:
Mindestens Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss nach den Regelungen des jeweiligen Landes oder
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach den Regelungen des jeweiligen Landes.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Berufsfachschule oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Zugang zu landesrechtlich geregelten Weiterbildungen und bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. Fachgebundener Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes).