Qualifikationssuche
- Qualifikation: Berufspädagoge (Geprüfter)/Berufspädagogin (Geprüfte)
- Qualifikationstyp: Sonstige berufliche Fortbildungsqualifikationen nach BBIG/HwO bzw. § 42 HwO (Niveau 7)
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DQR-/EQR-Niveau:
7
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden drei Fortbildungsniveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf. Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen.
Qualifikationen dieses Niveaus stellen ein Beispiel für das dritte berufliche Fortbildungsniveau dar. Sie erweitern die Kompetenzen des zweiten Fortbildungsniveaus und beziehen Kompetenzen mit ein, die zur verantwortlichen Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen notwendig sind. Die Anforderungen sind durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.
Absolventen/innen dieses Fortbildungsniveaus verfügen über umfassende Kompetenzen, um Organisationen verantwortlich, selbständig, strategisch und damit nachhaltig in sich verändernden Märkten zu entwickeln und zu führen. Sie sind für das Führen, Konzipieren und Planen von Unternehmen und in Unternehmensorganisationen oder für die strategische Projektentwicklung, die Leitung von Großprojekten sowie die berufsfachliche Lösung von sehr komplexen und komplizierten technologischen Herausforderungen qualifiziert. Sie verfügen über betriebswirtschaftliche Fähigkeiten zur strategischen Unternehmenssteuerung bzw. eine umfassende Profession in der jeweiligen Fachdisziplin und in Technologiefeldern. Sie positionieren Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen in Märkten. Sie vertreten Unternehmen nach außen und entwickeln Innovationen.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Die Leitung und Koordination von berufspädagogischen Prozessen und von Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen
- Die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen, in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln
- Den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf ermitteln, zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote entwickeln und die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen beraten
- Den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, entsprechende Personalentwicklungsprojekte erarbeiten und umsetzen sowie die dazu notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse formulieren und einleiten
- Spezifische Betreuungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen, die zusätzlicher lernpsychologischer, sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede entwickeln
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer (IHK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Voraussetzung ist der Abschluss einer Fortbildung des zweiten Fortbildungsniveaus oder einer gleichwertigen Qualifikation. Bei Vorliegen der entsprechenden beruflichen Handlungskompetenz der Qualifikation des vorherigen Fortbildungsniveaus ist die Prüfungszulassung möglich. Darüber hinaus gilt:
Betriebswirt/in (Geprüfte/r) nach BBiG und Technische/r Betriebswirt/in (Geprüfte/r): Zugangsvoraussetzungen für die Prüfungsteilnahme sind ein öffentlich-rechtlich geprüfter Abschluss, eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum/r Techniker/in oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum/r Technischen Fachwirt/in (IHK) oder eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum/r Ingenieur/in mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis.
Betriebswirt/in (Geprüfte/r) nach HwO: Zugangsvoraussetzungen für die Prüfungsteilnahme ist eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum/r Industriemeister/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/frau, zu einem/r Fachmeister/in oder einen Abschluss zum/r Staatlich geprüften Techniker/in oder einer staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Berufspädagoge/in (Geprüfte/r): Zugangsvoraussetzungen für die Prüfungsteilnahme sind 1. ein öffentlich-rechtlich geprüfter Fortbildungsabschluss zum/r Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/in oder einen Fortbildungsabschluss zum/r Fachwirt/in, zum/r Fachkaufmann/frau, zum/r Industrie-, Fach oder Handwerksmeister/in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungskurse auf die Fortbildungsprüfung variieren hinsichtlich Format und Dauer. Vorbereitungslehrgänge in Vollzeit dauern in Vollzeit ca. 3-12 Monate, in Teilzeitform im Durchschnitt 1-2 Jahre und als Fernunterricht mit ergänzenden Seminaren ca. 1-2 Jahre – in Abhängigkeit vom Vorwissen der Teilnehmenden.Der durchschnittliche Lernumfang zum Erwerb einer Qualifikation auf diesem Niveau beträgt 800 + 800 Stunden (Lehrveranstaltungen + Selbststudium). Die dreijährige Berufsausbildung hat einen durchschnittlichen Umfang von 5 000 Stunden, bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung sind es durchschnittlich 5 800 Stunden. Die vorgelaufene Fortbildung auf dem zweiten Fortbildungsniveau hat einen durchschnittlichen Umfang von 600 + 600 Stunden (Lehrveranstaltungen + Selbststudium). Ggf. wird zusätzlich eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Mit ihrem Fortbildungsabschluss können Absolventen/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten.