Qualifikationssuche
- Qualifikation: Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Ausführen von zeichnerischen, rechnerischen, konstruktiven, kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen im Innen- und Außendienst
- manuelles Arbeiten und Arbeiten mit der Technik der Daten- und Informationsverarbeitung, Kommunikation und Telematik
- Beachten der Gesetze des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts, des Natur- und Umweltschutzes und der Vorschriften der Straßenverkehrstechnik und der Straßenbautechnik
- Ausführen von Vermessungsarbeiten
- Darstellen von Geländeplänen und -profilen
- Erheben, Auswerten und Darstellen von Daten
- Konstruieren und Berechnen von Straßen- und Verkehrsführungen
- Erstellen von Entwurfsplänen für Straßen, Rad- und Gehwege, Bauwerke und öffentliche Nahverkehrsanlagen
- Berechnen der Lärmbelastungen und Planen von Lärmschutzmaßnahmen
- Planen von Anlagen der Straßenentwässerung
- Berücksichtigen von Fachbeiträgen der Landespflege, des Städtebaues und des Immissionsschutzes
- Bearbeiten von Unterlagen für die Baurechtsbeschaffung
- Vorbereiten von Ausschreibungen für Bauleistungen und Aufstellen von Kostenanschläge
- Mitwirken bei der Leitung und Überwachung von Baumaßnahmen und Abrechnen von Bauleistungen
- Arbeiten in der technischen Organisation des Betriebes, der Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes und der Bauwerke
- Aufstellen von Einsatzplänen für Straßenunterhaltungsarbeiten
- Planen und Darstellen der Straßen- und Verkehrsausstattung
- Ausarbeiten und Darstellen von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung
- Erfassen von Straßen- und Verkehrsbestandsdaten und Auswerten in Straßeninformationssystemen.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Industrie- und Handelskammer (IHK), zuständige Stellen des öffentlichen Dienstes (öD)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.