Qualifikationssuche
- Qualifikation: Friseur/Friseurin
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
-
DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Reinigen und Pflegen von Haar und Kopfhaut
- Schneiden der Haare mit klassischen und modernen Techniken
- Durchführen von modischen Struktur- und Farbveränderungen der Haare
- Planen, Formen und Gestalten von Frisuren
- Beraten der Kunden in Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung ästhetischer Aspekte, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung sowie modischer Trends
- Unterbreiten und Umsetzen individueller Vorschläge
- Betreuen von Kunden vor, während und nach der Behandlung und Eingehen auf deren Erwartungen und Wünschen
- Durchführen von Haarverlängerungen und -verdichtungen und Gestalten mit Haarersatz
- Pflegen der Hände und Gestalten der Nägel
- Durchführen kosmetischer Maßnahmen
- Planen und Dokumentieren der Behandlungsabläufe
- Mitwirken bei der Organisation von Betriebsabläufen und Überwachen der Terminplanungen
- Beraten der Kunden bei Produktauswahl und Produktanwendung
- Präsentieren und Verkaufen der Waren sowie Produkte
- Unterstützen von Marketingmaßnahmen im Salon
- Anwenden der Vorschriften und Richtlinien des Gesundheits- und des Umweltschutzes.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Handwerkskammer (HWK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.