Qualifikationssuche
- Qualifikation: Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Durchführen von Unterhalts- und Zwischenreinigungen, zum Beispiel an Glas, Böden, Holz und textilen Ausstattungsgegenständen
- Durchführen von Hygienemaßnahmen, insbesondere im Sanitärbereich
- Durchführen von Grund- und Bauschlussreinigungen
- Durchführen von Außenreinigungen, insbesondere Fassadenreinigungen, Reinigungen von Licht- und Wetterschutzanlagen, Verkehrs- und Freiflächen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Außenanlagen
- Durchführen von Industriereinigungen
- Durchführen von Pflegearbeiten, Konservierungsarbeiten und Aufbereitungsarbeiten an unterschiedlichen Oberflächen
- Durchführen von Hygienemaßnahmen, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich (zum Beispiel Krankenhaus), Lebensmittelbereich und Sanitärbereich
- Durchführen von Dekontaminationsmaßnahmen
- Mitwirkung an Schädlingsmonitoringplänen, Schädlingsmonitoring und Nachsorgemaßnahmen durchführen
- Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen durchführen
- Ermitteln des Bedarfs an Oberflächenbehandlungsmitteln und Dosieren der Mittel für den Einsatz einzeln und in Kombination mit Desinfektionsmitteln
- Feststellen und Dokumentieren von Oberflächenverschmutzungen und Oberflächenveränderungen
- Beurteilen der Art und Beschaffenheit von Gebäuden, Bauteilen und Ausstattungsgegenständen hinsichtlich der durchzuführenden Arbeiten
- Vorbereiten von kontaminierten Stoffen für die Entsorgung und Veranlassen der Entsorgung von Schmutzflotten und Gefahrstoffen
- Selbstständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen
- Kommunikation mit Kundinnen und Kunden
- Planen und Koordinieren der Arbeit
- Einrichten von Arbeitsplätzen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz
- Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten
- Erstellen von Aufmaßen und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Bedienen und Instandhalten von Geräten und Maschinen
- Auf- und Abbauen von Fahrgerüsten und Bedienen von Fassadenbefahranlagen und Hubarbeitsbühnen
- Grundsätze der Nachhaltigkeit bei der Auswahl von Reinigungsmitteln und -verfahren beachten, insbesondere Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, auch um zur Wert- und Funktionserhaltung der gereinigten Oberflächen beizutragen.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Handwerkskammer (HWK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.