Qualifikationssuche
- Qualifikation: Gestalter (Staatlich geprüfter) Fachrichtung Kommunikationsdesign/Gestalterin (Staatlich geprüfte) Fachrichtung Kommunikationsdesign - Bachelor Professional in Gestaltung
- Qualifikationstyp: Fachschule (Landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildungen)
- Rahmenvereinbarung über Fachschulen (17.06.2021)
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte Berufsabschlüsse. Sie qualifizieren für die Übernahme von gehobener Facharbeit und für Führungs- und Managementaufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen, die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbetont sind. Die Lehrpläne bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und den aktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 2 oder 3 Jahre (in Teilzeitform entsprechend länger).
Die Absolventen/innen verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, Führungsaufgaben zu übernehmen und eine berufliche Selbständigkeit zu ergreifen.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Besitzen vertiefter Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Planung, Konzipierung, Entwurf und Ausführung von Gestaltungsprozessen
- Verfügen über Kreativität mit ausgeprägtem Form- und Farbempfinden sowie schöpferischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Eigenständiges Umsetzen eines Gestaltungsanliegens
- Erfassen und Reflektieren von beruflichen Sachverhalten und deren überzeugende Darstellung in Wort und Bild
- Eigenständiges Anwenden umfangreicher Ausdrucksmöglichkeiten, Darstellungs- und Präsentationstechniken
- Verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Projektdokumentation
- Selbständiges produkt- und marktbezogenes Bearbeiten und Lösung von Entwurfs- und Fertigungsaufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
- Beurteilen von fachlichen Innovationen und nachhaltiges Gestalten von interdisziplinärer Zusammenarbeit
- Situationsadäquates und souveränes Anwenden von Hard- und Software zur computergestützten Gestaltung, zur technologischen Prozessvorbereitung und Prozessführung, zur kaufmännischen Führung eines Unternehmens und zur Fachrecherche
- Verfügen über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der branchentypischen Qualitätssicherung
- Verfügen über breite und integrierte betriebswirtschaftliche und einschlägige rechtskundliche Kenntnisse
- Vorausschauendes und verantwortliches Abwägen und Treffen von Entscheidungen
- Situationsadäquates Einsetzen von Fremdsprachenkenntnissen
- Anwenden von Konfliktmanagementmethoden
- Beurteilen und Führen von Menschen
- Vertieftes Verstehen von Gruppenstrukturen und positives Beeinflussen und Leiten von Gruppen
- kooperatives und kommunikatives Verhalten im Team und im Umgang mit Kunden
- Übernehmen von unternehmerischer und sozialer Verantwortung
- Berufsethisches sowie ökonomisch und ökologisch bewusstes Handeln im Kontext nachhaltiger Entwicklung
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft:
Abschluss einer anerkannten einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder und eine einjährige entsprechende Berufstätigkeit
oder
Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin):
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannten Qualifizierung nach den Bestimmungen der Länder.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Heilpädagoge und Staatlich anerkannte Heilpädagogin):
Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannte Qualifikation.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Fachschule/Fachakademie oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Allgemeiner Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes)