Qualifikationssuche
- Qualifikation: Heilpädagoge (Staatlich anerkannter)/Heilpädagogin (Staatlich anerkannte) - Bachelor Professional in Sozialwesen
- Qualifikationstyp: Fachschule (Landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildungen)
- Rahmenvereinbarung über Fachschulen (17.06.2021)
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte Berufsabschlüsse. Sie qualifizieren für die Übernahme von gehobener Facharbeit und für Führungs- und Managementaufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen, die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbetont sind. Die Lehrpläne bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und den aktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 2 oder 3 Jahre (in Teilzeitform entsprechend länger).
Die Absolventen/innen verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, Führungsaufgaben zu übernehmen und eine berufliche Selbständigkeit zu ergreifen.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Weitreichende fachwissenschaftlich fundierte pädagogisch-didaktische und methodische Bildung als Voraussetzung für die Begleitung, Unterstützung, Förderung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in jeder Altersstufe
- Wahrnehmen, Analysieren und Bewerten heilpädagogisch bedeutsamer Situationen
- Diagnostizieren, Beraten und Fördern im Kontext einzelfallbezogener Förderdiagnostik
- Planen, Durchführen und Dokumentieren heilpädagogischer Entwicklungs- und Lebensbegleitung
- Anwenden berufsspezifischer Handlungsformen in der pädagogischen bzw. therapeutischen Arbeit
- Wahrnehmen der Interessen Betroffener in ihrem soziokulturellen und gesellschaftlichen Bezugssystem
- Gestalten situations-, prozess-, lösungsorientierter und entwicklungsförderlicher Kooperationen
- Anwenden von fundierten Kenntnissen der Eingangs- und Verlaufsdiagnostik
- Durchführen von Maßnahmen zur Wahrnehmungsförderung, heilpädagogischen Übungsbehandlung, Sprach- und Kommunikationsförderung, basalpädagogischen Aktivierung, heilpädagogischen Spielförderung, psychomotorischen Förderung, heilpädagogischen Milieugestaltung, musikalischen und rhythmischen Förderung, Verhaltensmodifikation
- Gestalten interdisziplinärer Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit
- Durchführen kollegialer Supervision und Evaluation
- Anwenden fundierter betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Kenntnisse bei der Ausgestaltung heilpädagogischer Tätigkeit
- Entwickeln struktureller und konzeptioneller Entwicklungen der jeweiligen Arbeits- oder Organisationseinheit
- Berücksichtigen der berufsrelevanten rechtlichen Grundlagen bei der Betreuung, Förderung, Pflege sowie beim Verwaltungshandeln in administrativen Strukturen
- Entfalten von Eigeninitiative und Übernehmen von Verantwortung in heilpädagogischen Prozessen
- Situationsadäquates Einsetzen von Fremdsprachenkenntnissen
- Berufsethisches sowie ökonomisch und ökologisch bewusstes Handeln im Kontext nachhaltiger Entwicklung
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft:
Abschluss einer anerkannten einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder und eine einjährige entsprechende Berufstätigkeit
oder
Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin):
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannten Qualifizierung nach den Bestimmungen der Länder.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Heilpädagoge und Staatlich anerkannte Heilpädagogin):
Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannte Qualifikation.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Fachschule/Fachakademie oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Allgemeiner Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes)