Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden drei Fortbildungsniveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf. Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen.

Die Fortbildungen zum/zur  Meister/in (z. B. Handwerksmeister/in, Geprüfte/r  Meister/in, Geprüfte/r Industriemeister/in, Landwirtschaftsmeister/in) stellen ein Beispiel für das zweite berufliche Fortbildungsniveau dar. Meisterqualifikationen gibt es schwerpunktmäßig im gewerblich-technischen Bereich des Handwerks, der Industrie und der Landwirtschaft. Der Aufgabenschwerpunkt eines/r Meisters/in liegt in der selbständigen Leitung eines Betriebes z. B. im Handwerksbereich bzw. der fachlichen, organisatorischen und personellen Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industrie- und Handwerksbetrieben und anderen Einrichtungen.

Absolventen/innen dieses Fortbildungsniveaus sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Abläufe (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Meister/innen verfügen über Kompetenzen zur Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeitern/innen im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und Maßnahmen der Personalentwicklung umsetzen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.

Meister/innen haben fachliche, betriebswirtschaftliche und berufspädagogische Kompetenzen erworben, die sie zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben verschiedener Branchen, vor allem in der Planung und Fertigung und in der Ausbildung von Auszubildenden/Lehrlingen befähigen. Sie sind z. B. in der Lage, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen; den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung sicherstellen; für die Einhaltung von Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften mitwirken; technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be-und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen; den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten
  • Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Be- und Verarbeitungsprozesse beteiligen; die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen; Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten; bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für deren Einhaltung sorgen; die Instandhaltung in Ab-stimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen ko-ordinieren und überwachen; die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung, Kompetenz und Interessen zuordnen; sie zu selbständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, ihre Motivation fördern und an Entscheidungsprozessen beteiligen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Arbeitsgruppen betreuen und moderieren; die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern; Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen; die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeite-rinnen fördern; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten; Qualitätsmanagementziele umsetzen sowie das Qualitätsbewusstsein und die Kundenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Zugangsvoraussetzungen zur Meisterprüfung sind i. d. R. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis. 

Wie wird die Qualifikation erworben?

Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungskurse auf die Fortbildungsprüfung variieren hinsichtlich Format und Dauer. Vorbereitungslehrgänge in Vollzeit dauern in Vollzeit ca. 1 Jahr, Teilzeit im Durchschnitt zweieinhalbjährig, Fernunterricht mit ergänzenden Seminaren ca. 2,5 Jahre – in Abhängigkeit vom Vorwissen der Teilnehmenden. Der durchschnittliche Lernumfang zum Erwerb der Qualifikation auf dieser Ebene beträgt 600 + 600 Stunden (Präsenzseminare + Selbststudium). Die dreijährige Berufsausbildung hat einen durchschnittlichen Umfang von 5000 Stunden, bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung sind es durchschnittlich 5800 Stunden. Ggf. wird zusätzlich eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung des dritten beruflichen Fortbildungsniveaus (z. B. Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin) zu absolvieren.