Qualifikationssuche
- Qualifikation: Maler und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandsetzung/Malerin und Lackiererin Fachrichtung Gestaltung und Instandsetzung (vollqualifizierende berufsfachschulische Berufsausbildung analog BBiG/HwO)
- Qualifikationstyp: Berufsfachschule (vollqualifizierende Berufsausbildung nach BBiG/HwO)
-
DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine vollqualifizierende Berufsausbildung nach BBIG bzw. HwO an einer Berufsfachschule. Die dreijährige Berufsfachschule vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung. Die Dauer dieser Bildungsgänge orientiert sich an dem Zeitraum für vergleichbare Ausbildungen im dualen System. Dem berufsbezogenen Unterricht sind die Ausbildungsordnung und der Rahmenlehrplan des jeweiligen anerkannten Ausbildungsberufes und dem berufsübergreifenden Unterricht ist der jeweilige Landeslehrplan zugrunde zu legen. In Werkstätten, Laboren oder Lernbüros erfolgt der Erwerb der Kompetenzen der betrieblichen Ausbildung. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Absolventen/innen erwerben die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige berufliche Handlungsfähigkeit, die Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu Handlungskompetenz verbindet und deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind. Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Das Ergebnis einer außerschulischen Prüfung vor der zuständigen Stelle (nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) kann in die schulische Abschlussprüfung einbezogen werden oder an deren Stelle treten. Nach Bestehen wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Zugang zu landesrechtlich geregelten Weiterbildungen und bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. Fachgebundener Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes).