Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.

Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Herstellen mikrotechnischer Produkte in verfahrenstechnischen Prozessen
  • Planen, Organisieren und Dokumentieren der Arbeitsabläufe und Durchführen von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Handhaben von Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie des Umweltschutzes
  • Lagern der erforderlichen Werkstoffe/Chemikalien und Bereitstellen dieser für den Produktionsablauf
  • Warten der Anlagen zur Aufbereitung der Prozeßchemikalien und fachgerechte Entsorgung der Reststoffe
  • Sichern und Prüfen von Reinraumbedingungen
  • Einrichten von Anlagen zur Herstellung von Mikroprodukten
  • Einstellen der Prozeßparameter und Herstellen der Produktionsfähigkeit von Anlagen
  • Bedienen, Beschicken und Überwachen der Anlagen zur Durchführung von Herstellungs- und Montageprozessen und Optimieren der Prozeßparameter entsprechend der prozeßbegleitenden Prüfungen
  • Durchführen von prozeßbegleitenden Prüfungen und Endtests
  • Erkennen von Störungen in den Prozeßabläufen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherung der Prozeßabläufe
  • Erkennen von Verbesserungspotentialen bei Ausbeute, Qualität, Durchlaufzeiten und Wirtschaftlichkeit
  • Realisieren von Verbesserungen unter Einsatz von Problemlösungstechniken und Optimieren der Produktionsprozesse
  • Prüfen von Anlagen zur Herstellung von Mikroprodukten, Erkennen von Störungen und Durchführen von vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.

Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.

Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.