Qualifikationssuche
- Qualifikation: Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin
- Qualifikationstyp: Berufsfachschule (Bundesrechtliche Ausbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege)
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich um Berufsausbildungen, die auf der Grundlage von Berufszulassungsgesetzen des Bundes geregelt sind. Für deren Ausübung ist eine staatliche Zulassung Voraussetzung. Allgemeine Ausbildungs-, Prüfungs- und Zulassungsmodalitäten zu den jeweiligen Gesundheitsfach- und Heilberufen sind in den vom Bund erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Die Umsetzung und die Ausbildungsinhalte werden von den Ländern bzw. den jeweils zuständigen Landesbehörden geregelt. Die Ausbildung wird in berufsbildenden Schulen durchgeführt, die den Schulgesetzen der Bundesländer unterstehen, oder in Schulen des Gesundheitswesens. Sie ist räumlich und organisatorisch häufig mit Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen oder Praxisbetrieben verbunden. Umfang, Dauer, Inhalt und Verhältnis von theoretischer und praktischer Ausbildung unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf und Bundesland. Es gibt Ausbildungen mit einem hohen Praxisanteil in Betrieben (z. B. Hebamme/Entbindungspfleger/in, Notfallsanitäter/in, Pflegeberufe, Logopäde/in) und eher schulisch ausgerichtete Ausbildungen (z. B. Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in). Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens zwei, in der Regel jedoch drei Jahre. Die Absolventen/innen erwerben die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige berufliche Handlungsfähigkeit, die Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu Handlungskompetenz verbindet und deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind. Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Für den Zugang ist grundsätzlich mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss erforderlich. Ein Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss ist ausreichend, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer nachgewiesen wird. Ausreichend für den Zugang ist zudem der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Einzelheiten zur Zulassung sind in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen/Heilberufen nach Berufszulassungsgesetzen des Bundes wird in Schulen des Gesundheitswesens, in Berufsfachschulen und in unterschiedlichem Umfang in Praxisbetrieben durchgeführt. Die Qualifikation wird erworben durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung nach Absolvieren der Ausbildung gemäß den zu den jeweiligen Berufsgesetzen erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Zulassung) durch die zuständige Behörde des Bundeslandes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Zugang zu landesrechtlich geregelten Weiterbildungen und bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. Fachgebundener Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes).