Qualifikationssuche
- Qualifikation: Orgel- und Harmoniumbauer Fachrichtung Orgelbau/Orgel- und Harmoniumbauerin Fachrichtung Orgelbau
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
- Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Orgel- und Harmoniebauer und zur Orgel- und Harmoniebauerin vom 14.12.1984 ist zum 1.8.2019 außer Kraft getreten. Neue Bezeichnung: „Orgelbauer/in“
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Herstellen von Orgeln
- Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien
- Anfertigen, Lesen und Anwenden von Skizzen, Fertigungs- und Entwurfszeichnungen
- manuelles und maschinelles Bearbeiten von Hölzern, Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
- Bauen von Windversorgungsanlagen und Schleifwindladen
- Herstellen von Holzpfeifen und Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall
- Vormontieren von Orgeln
- Stimmen und Intonieren von Orgelpfeifen
- Gestalten und Behandeln von Oberflächen
- Bestimmen von Orgeln und Unterscheiden der verschiedenen Bauweisen sowie ihrer Funktionsweisen
- Herstellen und Zusammenfügen von Einzelteilen, insbesondere von Spieltischen, Gehäusen sowie elektrischen und elektronischen Bauteilen
- Anfertigen und Montieren von Trakturteilen, Montieren und Einregulieren von Orgeln
- Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen
- Einsetzen, Warten und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
- Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse und Optimieren von Arbeitsabläufen
- Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Beachten von Arbeitssicherheit, Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer (IHK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.