Qualifikationssuche
- Qualifikation: Prozessmanager Mikrotechnologie (Geprüfter)/Prozessmanagerin Mikrotechnologie (Geprüfte)
- Qualifikationstyp: Sonstige berufliche Fortbildungsqualifikationen nach BBIG/HwO bzw. § 42 HwO (Niveau 6)
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden drei Fortbildungsniveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf. Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen.
Qualifikationen dieses Niveaus befähigen zur Übernahme von Fach- und Führungsfunktionen, in denen zu verantwortende Leistungsprozesse eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens eigenständig gesteuert, ausgeführt und dafür Mitarbeiter/innen geführt werden.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Planen, Betreuen, Optimieren und Dokumentieren von Produktions-, Versuchs- und Analyseprozessen der mikrotechnologischen Verfahrenstechnik
- Sichern von Qualitätsstandards
- Planen, Budgetieren, Leiten und Überwachen von Projekten
- Erstellen von Prozess-, Produkt- und technischen Ausrüstungsdokumentationen
- Analysieren, Strukturieren und Lösen technischer und organisatorischer Probleme
- Kommunizieren und Kooperieren mit internen und externen Partnern
- Organisieren von Mitarbeiterschulungen
- Wahrnehmen von Personalführungs- und Personalmanagementaufgaben
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Zugangsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung sind i. d. R. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungslehrgänge in Vollzeit ca. 3-5 Monate, in Teilzeit ca. 1,5-2 Jahre, Fernunterricht mit ergänzenden Seminaren ca. 1,5 bis 2 Jahre – in Abhängigkeit vom Vorwissen der Teilnehmenden.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Mit einem Fortbildungsabschluss erhalten Absolventinnen und Absolventen der zweiten Fortbildungsebene auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung des dritten beruflichen Fortbildungsniveaus (z. B. Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin) zu absolvieren.