Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden drei Fortbildungsniveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf. Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen.

Qualifikationen dieses Niveaus befähigen zur Übernahme von Fach- und Führungsfunktionen, in denen zu verantwortende Leistungsprozesse eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens eigenständig gesteuert, ausgeführt und dafür Mitarbeiter/innen geführt werden.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Analysieren von Vorgaben und Lastenheften für Produkt- und Produktionskonzepte, Entwickeln und Bewerten von Ideen für neue Produktionsprozesse, Beraten hinsichtlich produktionsgerechter Produktgestaltung, Entwickeln von Prozesskonzepten, Mitarbeit an Ressourcen- und Logistikkonzepten, Formulieren von Pflichtenheften, Freigeben von Entwurfsergebnissen
  • Entwickeln neuer Produktionsprozesse, Prüfmethoden und -abläufe, Gestalten des Layout von Produktionsbereichen, Erstellen der Konzeption für Produktionsanlagen und -mittel, Gestalten von Arbeitssystemen und Arbeitsplätzen, Einsetzen von Simulationstechniken, Gestalten von Beschaffungs- und Logistikprozessen, Beurteilen der Leistungserstellung hinsichtlich Eigenproduktion oder Fremdvergabe, Beteiligen von betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen bei der Prozessentwicklung, Freigeben von Entwicklungsergebnissen
  • Entwickeln von Einführungs- und Anlaufkonzepten, Einbinden von Steuerungs- und Kommunikations-systemen, Planen und Steuern der Muster-, der Vorserien- und Nullserienproduktion, Bestätigen des Prozesskonzepts, Verfolgen von Prozessindikatoren, Sichern und Optimieren der Prozessstabilität, Bewerten von Leistungs-, Qualitäts-, Kosten- und Terminrisiken, Fixieren der Prozesse, Erteilen von Freigaben
  • Analysieren und Planen von Produktionsaufträgen; Überwachen der Leistungserbringung, Termine und Qualität; Setzen von Prioritäten bei der Auftragsabwicklung; Sichern der Datenstrukturen und Datenflüsse in der Produktion, Planen, Steuern und Kontrollieren des Budgets, Planen des Personalbedarfs und der Personalentwicklung
  • Wahrnehmen von Personalführungs- und Personalmanagementaufgaben, Planen, Leiten und Unterstützen von Qualifizierungsprozessen
  • Evaluieren der Anlagenverfügbarkeit von Pflichtenheften, Freigeben von Entwurfsergebnissen

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Zugangsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung sind i. d. R. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungslehrgänge in Vollzeit ca. 3-5 Monate, in Teilzeit ca. 1,5-2 Jahre, Fernunterricht mit ergänzenden Seminaren ca. 1,5 bis 2 Jahre – in Abhängigkeit vom Vorwissen der Teilnehmenden.

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Mit einem Fortbildungsabschluss erhalten Absolventinnen und Absolventen der zweiten Fortbildungsebene auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung des dritten beruflichen Fortbildungsniveaus (z. B. Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin) zu absolvieren.