Qualifikationssuche
- Qualifikation: Straßenwärter/Straßenwärterin
- Qualifikationstyp: Duale Berufsausbildung (3- und 3 ½-jährige Ausbildungen)
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DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.
Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Planen der Arbeitsabläufe, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Maßnahmen des betriebswirtschaftlichen Handelns
- Einrichten, Sichern und Räumen der Arbeitsstellen
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Durchführen von Messungen
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Führerscheinklasse CE im öffentlichen Straßenverkehr
- Absichern von Unfallstellen durch Aufbauen der notwendigen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen
- Einleiten von Maßnahmen der ersten Hilfe, Erstatten von Meldungen zu Unfällen und Räumen der Unfallstellen
- Wählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen und Durchführen von Bau- und Bauinstandhaltungsmaßnahmen im Mauer- und Stahlbetonbau an Bauwerken
- Durchführen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Tiefbau an Straßen und Straßennebenanlagen und Abstimmen der Maßnahmen mit anderen
- Anlegen und Pflegen von Grünflächen, Pflanzen und Pflegen von Gehölzen, Kontrollieren und Fällen von Bäumen
- Durchführen von Maßnahmen des Winterdienstes, Auswählen und Aufbringen das Streugutes unter Verwendung von Fahrzeugen der Führerscheinklasse CE
- Durchführen von Aufgaben der Streckenwartung
- Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Veranlassen von Maßnahmen an Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen
- Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken.
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Industrie- und Handelskammer (IHK), zuständige Stellen des öffentlichen Dienstes (öD)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.
Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.
Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.