Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.

Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Unterstützen der Entwickler bei der Entwicklung und Realisierung von Lösungen für Kunden, der Analyse geforderter Funktionalitäten, der Konzipierung von Systemen und Softwarelösungen, der Auswahl von Datenübertragungsmedien und von Hard- und Softwarekomponenten
  • Montieren und Prüfen von Hardwarekomponenten
  • Installieren und Konfigurieren von Komponenten und Geräten der Informationstechnologie
  • Montieren und Konfigurieren von Sensoren und Aktoren
  • Installieren und Konfigurieren von Betriebssystemen und Netzwerken
  • Erstellen von Bedienoberflächen und Benutzerdialogen
  • Implementieren von Sicherheitsmechanismen,
  • Erstellen von Softwarekomponenten
  • Anpassen von standardisierten Softwarekomponenten, Programmieren von Schnittstellen, Einbinden von Programmen in Systeme und Lösen von Kompatibilitätsproblemen
  • Integrieren von Hard- und Softwarekomponenten
  • Analysieren der Probleme beim Zusammenführen von Hard- und Softwarekomponenten und Entwickeln von Lösungsvorschlägen
  • Erfassen und Auswerten von Messwerten
  • Testen von Komponenten im System unter unterschiedlichen technischen Umfeldbedingungen
  • Integrieren der Systeme in vorhandene Gesamtsysteme
  • Leisten von Support bei Störungen, Analysieren von Störungen, Schließen auf Fehlerursachen in den Systemen, Analysieren der Fehlerursachen zur Qualitätssicherung
  • Einsetzen von Testsoftware und Diagnosesystemen
  • Prüfen von Signalen an Schnittstellen
  • Durchführen von netzwerkspezifischen Prüfungen
  • Beseitigen von Fehlern durch Softwareanpassung oder durch Tausch von Komponenten oder Baugruppen
  • Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache
  • Zuordnung zu Elektrofachkräften im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.

Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.

Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.