Qualifikationssuche
- Qualifikation: Tänzer (Staatlich geprüfter)/Tänzerin (Staatlich geprüfte)
- Qualifikationstyp: Berufsfachschule (Landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen)
- neue Rahmenvereinbarung der KMK vom 17.10.2013
-
DQR-/EQR-Niveau:
4
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte Berufsausbildung an einer Berufsfachschule. Die Berufsfachschule vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes nach Landesrecht. Die Dauer dieser vollzeitschulischen Bildungsgänge beträgt mindestens zwei Jahre. Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen sowie gegebenenfalls fachpraktischen Lernbereich. Die Bildungsgänge orientieren sich an den beruflichen Arbeits- und betrieblichen Geschäftsprozessen. In die Ausbildung ist ein Betriebspraktikum integriert. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf.
Die Absolventen/innen erwerben die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendige berufliche Handlungsfähigkeit, die Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu Handlungskompetenz verbindet und deren immanente Bestandteile Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind. Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Bühnenreifes Umsetzen vertiefter Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verschiedener Tanztechniken und Tanzformen, wie dem klassischen Tanz, dem zeitgenössischen Tanz, dem Charaktertanz, dem Solotanz, dem Pas de deux sowie dem Gruppentanz
- Bühnenreifes Umsetzen choreographischer Werke
- Formulieren und Umsetzen eigener choreographischer Inspirationen und Ideen für unterschiedliche Bühnengeschehnisse
- Anwenden theoretischer Kenntnisse der Tanzgeschichte und Ballettkunde einschließlich der dazugehörenden anatomischen Kenntnisse sowie der Musikgeschichte und Musiktheorie bei der täglichen Arbeit
- Realisieren eigener kreativer Vorstellungen sowie Umsetzen der eigenen schöpferischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Anwenden geeigneter Schminktechniken für den Bühnenauftritt
- Kooperieren mit allen an einer Bühnenaufführung Beteiligten
- Ergreifen von Eigeninitiative bei der Weiterentwicklung der eigenen tänzerischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Aktives Wahrnehmen und selbstverantwortliches Umgehen mit äußeren, räumlichen Gegebenheiten bei Bühnenaufführungen
- Vorausschauendes und verantwortliches Abwägen und Treffen von Entscheidungen im Hinblick auf die Realisierung von Bühnenaufführungen
- Kooperatives und kommunikatives Verhalten im Team
- Situationsadäquates Einsetzen und Verwenden von Fremdsprachenkenntnissen
- Beachten der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Regeln der Arbeitshygiene, Handhaben der persönlichen Ausrüstung, der Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen
- Beachten der Verhaltensweisen bei Unfällen, Ergreifen von Maßnahmen der Ersten Hilfe
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten der Arbeitseinrichtungen und Arbeitsmittel
- Kennzeichnen, Aufbewahren, Handhaben und Entsorgen von Arbeitsstoffen
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Entsprechend der Regelungen des jeweiligen Landes:
Mindestens Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss nach den Regelungen des jeweiligen Landes oder
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach den Regelungen des jeweiligen Landes.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Berufsfachschule oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Zugang zu landesrechtlich geregelten Weiterbildungen und bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. Fachgebundener Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes).