Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.

Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Assistieren bei Untersuchung, Behandlung und chirurgischen Eingriffen
  • Betreuen von Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • Versorgen und Pflegen der Patienten bei stationärer Unterbringung
  • Sorgen für tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren
  • Beachten der Einhaltung des Tierschutzgesetzes
  • Anwenden der Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes
  • Durchführen von Hygienemaßnahmen
  • Schützen vor Infektionen und Seuchen
  • Erstellen von Röntgenaufnahmen
  • Durchführen von Laborarbeiten
  • Beraten und Betreuen der Tierhalter und Tierhalterinnen
  • Informieren der Tierhalter und Tierhalterinnen über die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation
  • Organisieren der Betriebsabläufe und Überwachen von Terminplanungen
  • Mitwirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Durchführen von Verwaltungsarbeiten
  • Dokumentieren der Behandlungsabläufe und Erfassen und Abrechnen der erbrachten Leistungen
  • Ermitteln des Bedarfs an Material, Beschaffen und Verwalten von Material
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
  • Beachten der Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Team- und prozessorientiertes Arbeiten.

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Zuständige Stellen der freien Berufe

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.

Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.

Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.