Qualifikationssuche

Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?

Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine Duale Berufsausbildung (3- und 3½-jährige Ausbildung). In Deutschland ist das berufliche Bildungswesen von hoher Bedeutung. Eine zentrale Stellung kommt hierbei der Ausbildung im dualen System zu, die den Zugang zu vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern ermöglicht, für die in anderen Ländern eine Ausbildung an einer Hochschule vorgesehen ist. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei eigenständigen Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Es verbindet den Erwerb theoretischen Wissens und praxisbezogener Kompetenzen mit der betrieblichen Praxis. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus knüpfen vielfältige berufliche Aufstiegsfortbildungen daran an.

Die Absolventen/innen verfügen über die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Sie verfügen über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld.

Welche Lernergebnisse werden erreicht?

  • Beraten von Bürgern und Organisationen und Erledigen von Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit
  • Kooperieren mit internen und externen Stellen
  • Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen
  • Beschaffen und Bewirtschaften von Material und langlebigen Wirtschaftsgütern nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
  • Planen und Organisieren der Arbeitsprozesse im Aufgabenbereich
  • Bearbeiten von Vorgängen unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme
  • Erheben, Verarbeiten und Auswerten von Daten
  • Ermitteln von Sachverhalten und Anwenden von Rechtsvorschriften bei der Erledigung der Aufgaben
  • Bearbeiten von Personalangelegenheiten und Berechnen der Entgelte
  • Mitwirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und Bearbeiten der Zahlungsvorgänge
  • Wahrnehmen von Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen
  • Beraten auf der Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen
  • Prüfen von Anträgen auf Eintragung und Löschung im Handelsregister und Vorbereiten von Stellungnahmen an das Amtsgericht
  • Prüfen der Voraussetzungen für die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks oder eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes und Eintragen des Gewerbes
  • Erarbeiten von Stellungnahmen gegenüber Behörden
  • Vorbereiten von Vereidigung und Bestellung von Sachverständigen
  • Erstellen von Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland
  • Ausführen von Verwaltungsaufgaben im Bereich Aus- und Weiterbildung einschließlich Prüfungswesen.

Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?

Zuständige Stellen des öffentlichen Dienstes (öD)

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Es gibt keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Jedoch muss die allgemeine Schulpflicht von neun bzw. zehn Vollzeitschuljahren erfüllt sein. Das Ausbildungsverhältnis kommt durch Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einem Betrieb der Wirtschaft oder mit einer vergleichbaren Einrichtung zustande.

Wie wird die Qualifikation erworben?

Die Ausbildung erfolgt in Betrieb und Schule: Im Betrieb erwerben die Auszubildenden praxisbezogene Kompetenzen im realen Arbeitsumfeld. An einem bis zwei Tagen pro Woche oder blockweise über ein bis zwei Wochen absolvieren die Auszubildenden die Berufsschule, in der allgemeine und berufliche Lerninhalte theoretischer Natur verzahnt zur praktischen Ausbildung im Betrieb vermittelt werden. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab.

Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung kann auch ablegen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Beruf oder in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf tätig gewesen ist oder durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft machen kann, dass er/sie berufliche Handlungsfähigkeit in hinreichendem Maße erworben hat (sog. „Externenprüfung“).

Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?

Nach Abschluss einer Berufsausbildung und entsprechender Praxiserfahrung haben die Absolventen/innen die Möglichkeit, einen staatlich geregelten Abschluss einer Aufstiegsfortbildung zu erwerben.

Nach in der Regel mindestens dreijähriger Berufspraxis und erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten sie gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.