Qualifikationssuche
- Qualifikation: Wassermeister (Geprüfter)/Wassermeisterin (Geprüfte)
- Qualifikationstyp: Meister/in
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen bundesweit einheitlich geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung werden drei Fortbildungsniveaus unterschieden. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf. Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen.
Die Fortbildungen zum/zur Meister/in (z. B. Handwerksmeister/in, Geprüfte/r Meister/in, Geprüfte/r Industriemeister/in, Landwirtschaftsmeister/in) stellen ein Beispiel für das zweite berufliche Fortbildungsniveau dar. Meisterqualifikationen gibt es schwerpunktmäßig im gewerblich-technischen Bereich des Handwerks, der Industrie und der Landwirtschaft. Der Aufgabenschwerpunkt eines/r Meisters/in liegt in der selbständigen Leitung eines Betriebes z. B. im Handwerksbereich bzw. der fachlichen, organisatorischen und personellen Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industrie- und Handwerksbetrieben und anderen Einrichtungen.
Absolventen/innen dieses Fortbildungsniveaus sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Abläufe (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Meister/innen verfügen über Kompetenzen zur Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeitern/innen im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und Maßnahmen der Personalentwicklung umsetzen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.
Meister/innen haben fachliche, betriebswirtschaftliche und berufspädagogische Kompetenzen erworben, die sie zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben verschiedener Branchen, vor allem in der Planung und Fertigung und in der Ausbildung von Auszubildenden/Lehrlingen befähigen. Sie sind z. B. in der Lage, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Mitwirken bei der Planung von Anlagen; Bauen und Einrichten von Anlagen und Arbeitsstätten; Betreiben und Überwachen der Anlagen im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen; Planen und Überwachen des Einsatzes von Betriebsmitteln; Erkennen und Beurteilen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zu deren Behebung; Veranlassen und Beaufsichtigen der Instandhaltung von An-lagen und Betriebsmitteln
- Steuern des Betriebes und Überwachen von Betriebsabläufen; Aufstellen von Budgets und Kostenplänen; Überwachen der Kostenentwicklung; Kalkulieren und Vorbereiten der Vergabe; Durchführen, Überwachen sowie Abnehmen von Baumaßnahmen; Koordinieren der Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten und Dritten; Informieren und Beraten von Kunden; Berücksichtigen und Anwenden fachspezifischer Rechtsvorschriften sowie der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Führen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen; Anleiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbständigem und verantwortlichem Handeln; Planen des Personalbedarfs und Mitwirken bei Stellenbesetzungen; Fördern der Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit den Personalvertretungen; Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Fördern der Innovationsbereitschaft, der Entwicklung und der Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen; Verantworten der Ausbildung; Durchführen von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsmanagementziele
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Industrie- und Handelskammer (IHK), zuständige Stellen des öffentlichen Dienstes (öD)
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Zugangsvoraussetzungen zur Meisterprüfung sind i. d. R. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der jeweiligen Fachrichtung und entsprechende Berufspraxis.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungskurse auf die Fortbildungsprüfung variieren hinsichtlich Format und Dauer. Vorbereitungslehrgänge in Vollzeit dauern in Vollzeit ca. 1 Jahr, Teilzeit im Durchschnitt zweieinhalbjährig, Fernunterricht mit ergänzenden Seminaren ca. 2,5 Jahre – in Abhängigkeit vom Vorwissen der Teilnehmenden. Der durchschnittliche Lernumfang zum Erwerb der Qualifikation auf dieser Ebene beträgt 600 + 600 Stunden (Präsenzseminare + Selbststudium). Die dreijährige Berufsausbildung hat einen durchschnittlichen Umfang von 5000 Stunden, bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung sind es durchschnittlich 5800 Stunden. Ggf. wird zusätzlich eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildung des dritten beruflichen Fortbildungsniveaus (z. B. Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin) zu absolvieren.