Qualifikationssuche
- Qualifikation: Wirtschafter (Staatlich geprüfter) Fachrichtung Obstbau und Obstbauveredlung/Wirtschafterin (Staatlich geprüfte) Fachrichtung Obstbau und Obstbauveredlung
- Qualifikationstyp: Fachschule (Landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildungen)
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DQR-/EQR-Niveau:
6
Um was für einen Qualifikationstyp handelt es sich?
Bei dieser Qualifikation handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen. Die Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung und vermitteln in unterschiedlichen Organisationsformen (Vollzeit- oder Teilzeitform) nach Landesrecht staatlich anerkannte Berufsabschlüsse. Sie qualifizieren für die Übernahme von gehobener Facharbeit und für Führungs- und Managementaufgaben in mittleren und gehobenen Funktionsbereichen, die gleichzeitig wissenschaftsorientiert und praxisbetont sind. Die Lehrpläne bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis und den aktuellen fachwissenschaftlichen Bezugsdisziplinen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 2 oder 3 Jahre (in Teilzeitform entsprechend länger).
Die Absolventen/innen verfügen über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, Führungsaufgaben zu übernehmen und eine berufliche Selbständigkeit zu ergreifen.
Welche Lernergebnisse werden erreicht?
- Planen, Organisieren und Koordinieren der marktkonformen und nachhaltigen Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte
- Gestalten und Überprüfen von Produktions- und Verfahrensabläufen unter qualitätssichernden Aspekten auf der Grundlage umfangreichen, anwendungsorientierten und agrarwirtschaftlichen Wissens
- selbständiges und eigenverantwortliches Führen von Tierbeständen oder/und nachhaltiges Nutzen und Pflegen von agrarwirtschaftlichen Flächen
- Anwenden vertiefter Kenntnisse von nationalen und internationalen rechtlichen Vorschriften, die für die Bewältigung agrarwirtschaftlicher und betrieblicher Aufgaben relevant sind
- Entwickeln von Perspektiven für eine erfolgreiche Unternehmensstrategie unter Beachtung regional- und betriebsspezifischer Schwerpunkte
- Markt- und kundenorientiertes Erledigen von Managementaufgaben auf der mittleren Führungsebene
- situationsadäquates Einsetzen von Fremdsprachenkenntnissen
- Vorausschauendes und verantwortliches Abwägen und Treffen von Entscheidungen
- Anwenden von Konfliktmanagementmethoden
- Beurteilen und Führen von Menschen
- Vertieftes Verstehen von Gruppenstrukturen und positives Beeinflussen und Leiten von Gruppen
- Kooperatives und kommunikatives Verhalten im Team und im Umgang mit Kunden
- Übernehmen von unternehmerischer und sozialer Verantwortung
- berufsethisches sowie ökonomisch und ökologisch bewusstes Handeln im Kontext nachhaltiger Entwicklung
Welche zuständige Stelle vergibt die Qualifikationsbescheinigung?
Öffentliche oder staatlich anerkannte berufliche Schule
Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Für die Fachbereiche Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft:
Abschluss einer anerkannten einschlägigen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder und eine einjährige entsprechende Berufstätigkeit
oder
Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin):
Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anerkannten Qualifizierung nach den Bestimmungen der Länder.
Für den Fachbereich Sozialwesen (Staatlich anerkannter Heilpädagoge und Staatlich anerkannte Heilpädagogin):
Mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen als „Staatlich anerkannter Erzieher und Staatlich anerkannte Erzieherin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger und Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ oder mit einer im Lande als gleichwertig anerkannte Qualifikation.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Durch das Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung, nach Absolvieren der Ausbildung im Rahmen des vorgegebenen Lehrplans an einer Fachschule/Fachakademie oder nach Zulassung als Nichtschüler und Nichtschülerin durch die Schulaufsichtsbehörde des Landes.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Allgemeiner Hochschulzugang (entsprechend dem Hochschulgesetz des Landes)